Geldauflagen

Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeld

Die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern ist für die Projekt LebensWert gGmbH eine wichtige Stütze.

Als RichterIn oder StaatsanwaltIn können Sie die Arbeit der Projekt LebensWert gGmbH durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern verstetigen. Sie helfen durch Ihre Zuweisung von Geldauflagen aktiv und konkret, verbesserte Zukunftschancen für Menschen zu ermöglichen, die ohne diese Hilfe so gut wie keinen Zugang zu sozialer Teilhabe und Inklusion haben.

Die Projekt LebensWert gGmbH ist als gemeinnützig anerkannt und bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen gelistet.

Verwendung des Geldes und Mitteilungspflicht

Die Geldauflagen werden ausschließlich für die in unserer Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet. Weiterhin garantieren wir die zeitnahe Benachrichtigung über eingehende bzw. ausbleibende Zahlungen. Am Jahresanfang informieren wir die zuständigen Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften über die Höhe der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen des abgelaufenen Kalenderjahres.

Wir versichern Ihnen

Separate und transparente Kontoführung

Projekt LebensWert gGmbH führt ein separates Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen und Bußgeldern genutzt wird. Für dieses Konto gibt es eigene Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“. Für die auf diesem Konto eingehenden Zahlungen wird keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.

Informationsmaterial

Gerne senden wir Ihnen Geldauflagen-Überweisungsträger und Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie – falls gewünscht – weitere Informationen über die Arbeit der Projekt LebensWert gGmbH zu.

Informationen für Zahlungspflichtige

Wenn Sie eine Geldauflage zugunsten von Projekt LebensWert gGmbH erfüllen müssen, ermöglicht diese bedürftigen Menschen in Duisburg Linderung ihrer Nöte und soziale Teilhabe.

Wenn Geldauflagen Gutes bewirken

In Deutschland können Ermittlungs- und Strafverfahren in Fällen geringer Schuld oder bei Strafaussetzung zur Bewährung gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Dabei kann es sich etwa um Delikte wie Steuerhinterziehung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handeln. Das festgesetzte Bußgeld fließt entweder in die Staatskasse oder in die Arbeit einer anerkannt gemeinnützigen Einrichtung wie die Projekt LebensWert gGmbH.

Für die Entscheidung, an wen Bußgelder vergeben werden, gibt es keine starren Regeln. RichterInnen und StaatsanwältInnen haben dabei einen eigenen Entscheidungsspielraum. Ihr Wissen um die Organisation, die persönliche Einschätzung des Bedarfs, der Bezug der Tat zum Arbeitsfeld der Organisation oder ihre lokale Nähe können daher bei der Auswahl ausschlaggebend sein.

Wir rufen zu Spenden auf, beantragen öffentliche Mittel. Und wir bewerben uns um die Zuweisung von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften.

So kommt Ihr Bußgeld bei uns an:

Damit wir Ihre Zahlungen den Behörden fristgerecht melden können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Bitte überweisen Sie Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser dafür vorgesehenes Sonderkonto. IBANDE913505 0000 0380 0198 77

Geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an

Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und diesen dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.

Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln, dafür wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.

Über Ihr Bußgeld erhalten Sie keine Zuwendungsbestätigung, das heißt sie kommt steuerrechtlich nicht als Ausgabe nach §10b in Betracht. Sie können Ihr Bußgeld also nicht als Spende von der Steuer absetzen.

Sie haben Ihr Aktenzeichen bei der Überweisung vergessen Wenden Sie sich zur Klärung bitte an geldauflagen@projekt-lebenswert.de

Sie sind … Schöffin oder Schöffe, selbst in der Justiz tätig oder haben Bekannte in diesem Arbeitsfeld? Dann weisen Sie doch bei Gelegenheit auf das regionale, gemeinnützige Projekt LebensWert als Empfänger für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern hin. Als gemeinnützige regionale Anlaufstelle für Bedürftige an sozialen Brennpunkten ist die Projekt LebensWert gGmbH auf Förderungen und Zuweisungen angewiesen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Sie bewirken Gutes.

Bitte helfen Sie durch Ihre Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern, Gutes zu bewirken.